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PPWR (EU) 2025/40: Rotabils Ansatz für konforme Kartonverpackungen

16.7.2026
Rotabil-Redaktion

Kurzfassung (TL;DR)

PPWR (EU) 2025/40: Rotabils dokumentierter Ansatz für recycelbare Kartonverpackungen und Lieferantennachweise.

Die Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR) schafft einen gemeinsamen Rahmen für Verpackungsdesign, Zusammensetzung, Recyclingfähigkeit und Abfallmanagement. Sie trat am 11. Februar 2025 in Kraft und gilt grundsätzlich ab dem 12. August 2026.

Geltungsbereich von Rotabil: Diese Erklärung betrifft die recycelbaren Kartonverpackungen für Versand und Verpackung unserer Produkte, die durch aktuelle Lieferantenerklärungen und technische Unterlagen dokumentiert werden. Sie ist keine pauschale Zusage für jedes Produkt oder jede Anwendung.

Unser Ansatz für Kartonverpackungen

Wir verwenden kartonbasierte Verpackungen, die für etablierte Recyclingströme geeignet sind. Die Auswahl wird anhand technischer Datenblätter, Erklärungen und bei Bedarf Prüfberichten bewertet. Die Recyclingfähigkeit hängt auch von der örtlichen Sammel- und Recyclinginfrastruktur sowie den tatsächlichen Nutzungsbedingungen ab.

Schwermetalle nach Artikel 5

Artikel 5 der PPWR begrenzt die Summe aus Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertigem Chrom je Verpackungskomponente auf 100 mg/kg. Rotabil verfolgt diese Anforderung für Kartonverpackungen anhand aktueller Lieferantennachweise und der Materialrückverfolgbarkeit.

PFAS und Lebensmittelkontakt

Die PFAS-Grenzwerte der PPWR betreffen Lebensmittelkontaktverpackungen. Ab dem 12. August 2026 gelten 25 ppb für einzelne PFAS, 250 ppb für die Summe bestimmter PFAS und 50 ppm für PFAS insgesamt einschließlich polymerer PFAS. Diese Seite ist kein Nachweis der Eignung für Lebensmittelkontakt. Für eine solche Anwendung sind die vorgesehene Nutzung und die anwendbaren Vorschriften gesondert zu bestätigen.

Gültigkeit und Rückverfolgbarkeit

  • Lieferantenerklärungen und Prüfberichte werden jährlich überprüft und erneuert.
  • Interne Aufzeichnungen verknüpfen technische Angaben mit Lieferant, Produktcode und Los-/Chargeninformationen.
  • Änderungen bei Material oder Lieferant lösen eine erneute Dokumentenprüfung aus.

EPR und Verpackungsgewicht

Die Pflichten der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) hängen vom Markt, den Rollen der Parteien und den lokalen Regeln ab. Auf Anfrage teilen wir verfügbare Angaben zu Verpackungsart und -gewicht zur Unterstützung von Kundenprozessen. Melde- und Finanzierungspflichten sind je Land zu prüfen.

Fragen und Dokumente

Fragen zu unserem PPWR-Ansatz oder zu Lieferantendokumenten beantwortet info@rotabiletiket.com.

PPWR-Konformitätserklärung für Kartonverpackungen (PDF) herunterladen

Letzte Aktualisierung: 16. Juli 2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Quellen: EU 2025/40 PPWR und die Verpackungsabfall-Seite der Europäischen Kommission.